Niederösterreichischer Tennisverband
Verbands-Info

Öffnung ab 12.12.2021 - Welche Regeln sind zu beachten !

Alle Sportanlagen (Outdoor und Indoor) können ab Sonntag, den 12.12.2021 unter folgenden Voraussetzungen wieder öffnen.
Verfasst von: Martin Florian, 11.12.2021

mit 2 - G Nachweis:

 

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

nein

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

5-23 Uhr

2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G)

nein

bei der Sportausübung und für Zuschauer:innen

Präventionskonzept

nein

ja

COVID-19-Beauftragte/r

nein

ja

Abstand

mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

keiner bei der Sportausübung

Maskenpflicht

nein

ja, beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten;
Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

dürfen nur zwischen 5-23 Uhr stattfinden;
2G-Nachweispflicht,
max. 300 Teilnehmer:innen;
mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte:r

nur zwischen 5-23 Uhr;
2G-Nachweispflicht, indoor max. 25, outdoor max. 300 Teilnehmer:innen;
mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte:r;
Spitzensport: Sonderbestimmungen

Contact Tracing

bei allen Zusammenkünften

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
bei Zusammenkünften (auch im Freien);
im Spitzensport immer notwendig

 

ohne 2 G Nachweis

Personen, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, dürfen Sport

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird,

betreiben.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf öffentlichen Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. In geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.

 

Als 2G-Nachweis gilt:

  1. Für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten und die Teilnahme an Veranstaltungen wird ein 2G-Nachweis benötigt.

    Als 2G-Nachweis gilt:

  2. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  3. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • (a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
    • (b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • (c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • (d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der Punkte a oder c mindestens 120 Tage oder des Punktes b mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen
  4. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde

 

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr (in Wien bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

Für nähere Informationen zu den Corona-Tests, die in der Schule durchgeführt werden, siehe FAQ "Gelten die Corona-Tests, die in der Schule durchgeführt werden, als „Eintrittstests für den Sportverein?" auf der Sport Austria Seite.

 

weitere Infos findet ihr auf der Seite von Sport Austria!

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

()
ÖTV Rangliste: (Allg. Klasse)
ÖTV Rangliste: (Senioren)
ÖTV Rangliste: (Jugend)
(SiK unsicher sicher)
ITN Austria Spielstärke
Lizenznummer
Geschlecht
Nationalität
Alter
Jahre ()

Altersklasse

Allgemeine Klasse
Jugend
Senioren
Bilanz Gesamt
:0
Gesamt
0:0
Einzel
0:0
Doppel
Punkte Gesamt
Punkte Einzel
Punkte Doppel
Punkte ITF
ITF-World Ranking
Punkte WTA
Punkte ATP
Punkte TE
Ergebnisse – Einzel
Ergebnisse – Doppel
Alle Ergebnisse
Saison wählen
Bilanz
0:0
Einzel
0:0
Doppel
0:0
Gesamt
0
Punkte Einzel
0
Punkte Doppel
0
Punkte Gesamt
Ergebnisse – Einzel
Ergebnisse – Doppel

Spielbericht

Home
:
Gast
3:16
Sätze
64:102
Games

Einzel

1.Satz
2.Satz
3.Satz
Sätze
Games
0:0
Matches: Einzel
0:0
Sätze: Einzel
0:0
Games: Einzel

Doppel

1.Satz
2.Satz
3.Satz
Sätze
Games
0:0
Matches: Doppel
0:0
Sätze: Doppel
0:0
Games: Doppel
Schiedsrichter:
Bemerkung:
Bemerkungen des Gruppenleiters:
Team name
Verein:
Mannschaftsführer:
Mannschaftsführer (Stv.):

#
Mannschaft
SP
Punkte
:

Spielplan

Spieler

Rang
Name
ITN
Einzel
Doppel
Gesamt
| Vereinsnummer:
Adressen
Plätze
Anzahl
Art
Belag
Funktionäre
Funktion
Name
» Begegnungen gefunden»
Datum
Gruppe
Heimmannschaft
Gastmannschaft
Matches
Sätze
Games