Niederösterreichischer Tennisverband

Kreis Südost

Mannschaftsmeisterschaft

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Downloads zur Meisterschaft 2024 in Kürze

Durchführungsregelement für Doppel Herbstbewerbe 2024

„SONDERREGELUNGEN FÜR DIE KREIS-DOPPELBEWERBE DER SENIOREN IM HERBST“
Generell sind die Bestimmungen der DFB's sinngemäß anzuwenden. Zur Präzisierung einiger, für diesen Bewerbstyp spezifischer Aspekte gelten nachstehende Sonderbestimmungen.
§ 5 SPIELBERECHTIGUNG
Die Absätze 1 - 3 gelten sinngemäß.
4) Die Spieler mit den Platzierungen 1-4 in der Mannschaftsliste sind nur in der 1. Mannschaft, die Spieler mit den Platzierungen 5-8 nur in der 1. u. 2. Mannschaft....(usw.) spielberechtigt.
Die Absätze 5 u. 6 gelten sinngemäß
Spieler, die in der laufenden Saison in der entsprechenden Altersklasse unter den top-5 einer Bundesliga-Mannschaftsliste aufscheinen sind unabhängig von ihrem Antreten in der Bundesliga für diesen Bewerb nicht spielberechtigt.
§ 6 SPIELREGLEMENT
1) Alle Begegnungen und Spiele werden gemäß der Wettspielordnung des ÖTV sowie der Tennisregeln der ITF ausgetragen.
2) Gespielt wird auf 2 gewonnene Sätze; der 3. Satz wir als „match-Tie break“ (bis 10 mit 2 Punkten Differenz) gespielt.§ 7 ABWICKLUNG DER BEGEGNUNGEN
§ 7 ABWICKLUNG DER BEGEGNUNGEN
Allgemeines: Pro Begegnung werden 4 Doppel in 2 Durchgängen ausgetragen (Doppel 1-4).
Die Doppelpaarungen sind nach Platzziffern aufzustellen, dabei ist, wie folgt vorzugehen:
(1) Die ersten 2 Doppelpaarungen sind nach Platzziffern so aufzustellen, dass dabei ein Einser- und ein Zweierdoppel gebildet wird.
(2) Für die Bildung des Dreier- bzw. Viererdoppels sind die Paarungen neu zusammenzustellen, wobei das ursprüngliche Einser Doppel „zerrissen“ werden muss. So müssen also wiederum nach Platzziffern neue Doppelpaarungen zusammengestellt werden, wobei das Dreierdoppel die niedrigere und das Viererdoppel die höhere Platzziffer aufzuweisen hat. Beispiel: Hat der Spieler 1 mit Spieler 2 das Einserdoppel gespielt, dann hat er die Möglichkeit das nächste Doppel mit Spieler 3 oder 4 zu spielen.Die Absätze 1 - 4 gelten sinngemäß.
5) Spätestens zum gleichen Zeitpunkt haben die Mannschaftsführer die Doppelaufstellung des ersten Durchgangs im Spielbericht festzuhalten, wobei die Heimmannschaft mit der Eintragung der Aufstellung beginnt. Die in den Spielbericht eingetragene Aufstellung ist endgültig und darf weder verändert noch ergänzt werden. Nur anwesende spielfähige Spieler dürfen in der Mannschaftsaufstellung berücksichtigt werden.
6) Weiters ist der Mannschaftsführer berechtigt, vom Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft vor Beginn der Spiele (jeweils vor den einzelnen Durchgängen) den Nachweis der Identität der Spieler durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Sollte sich ein Spieler nicht dementsprechend ausweisen können, wird er von der Aufstellung gestrichen. Für ihn kann ein, zu diesem Zeitpunkt anwesender Spieler nachgenannt werden.
KREIS SÜDOST: Proteste gegen unberechtigte Spieler werden vom Kreis-Wettspielausschuss nur dann behandelt , wenn der Tatbestand trotz erfolgter Ausweisleistung nicht erkennbar war. Bei Verzicht auf die Ausweiskontrolle vor Beginn der Begegnung gelten die betreffenden Spieler als korrekt identifiziert.
7) Sind zum vorgesehenen Zeitpunkt (§4 Abs. 2) nicht alle Spieler einer Mannschaft anwesend, bzw. wurden die Doppel nicht bestimmungsgemäß aufgestellt, so werden die Doppel des ersten Durchganges als w.o. gewertet.
In diesem Fall muss 15 Minuten danach die Aufstellung für den 2. Durchgang vorgelegt werden, wobei alle dafür vorgesehenen Spieler anwesend sein müssen. Ist dies nicht der Fall werden alle Doppel des 2. Durchgangs als w.o. gewertet.
Hinweis: Im Interesse des freundschaftlichen Charakters dieser Bewebe ersuchen wir alle Beteiligten diese Bestimmung nicht allzu eng auszulegen.
8) Unmittelbar nach erfolgter Aufstellung und eventueller Ausweiskontrollen werden die beiden Doppel des ersten Durchgangs gleichzeitig mit dem Einspielen begonnen.
9) Spätestens 15 min nach Beendigung des ersten Durchgangs ist die Aufstellung für den 2. Durchgang vorzunehmen und die Spiele mit dem Einspielen zu beginnen. Nur anwesende spielfähige Spieler dürfen in der Mannschaftsaufstellung berücksichtigt werden.
a) Im zweiten Durchgang dürfen nicht dieselben Doppelpaarungen gegeneinander spielen wie im ersten Durchgang.
Dazu wird folgendes festgelegt:
* Werden von einer Mannschaft im zweiten Durchgang dieselben Spieler eingesetzt wie im ersten Durchgang dürfen die Doppelpaarungen nicht verändert werden.
* Werden von einer der beiden Mannschaften für den 2. Durchgang einer oder mehrere neue Spieler eingesetzt, so hat diese Mannschaft ihre Aufstellung (unter Berücksichtigung der sich ergebenden Platzziffern - Abs. 11) so anzupassen, dass Pkt. a) gewährleistet ist.
* Werden von beiden Mannschaften für den zweiten Durchgang einer oder mehrere neue Spieler eingesetzt, so hat die Gastmannschaft ihre Aufstellung (unter Berücksichtigung der sich ergebenden Platzziffern - Abs. 11) so anzupassen, dass Pkt. a) gewährleistet ist.
Hinweis: Daraus ergibt sich, dass für den 2. Durchgang „offen“ aufgestellt wird, da sich für eine der Mannschaften gegebenenfalls die Notwendigkeit ergibt, die Aufstellung anzupassen.
10) Die Aufstellung der jeweiligen Durchgänge darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellungen anwesend und spielfähig sind. Ist ein Spieler nach Übergabe einer Aufstellung nicht mehr spielfähig, verliert die betroffene Mannschaft den Punkt.

11) Die für den jeweiligen Durchgang nominierten Spieler erhalten eine Platzziffer, die sich aus ihrer Reihenfolge in der Mannschaftsliste ergibt. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden.
12) Wenn die jeweiligen Durchgänge nach Übergabe bzw. Austausch der Aufstellungen nicht begonnen werden konnten (aus Gründen höherer Gewalt), so können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn eines neuen Spieles übergeben bzw. ausgetauscht werden. Wurde das Spiel abgebrochen, so kann am Ersatztermin die Aufstellung nicht mehr geändert werden.
13) Die Spiele der beiden Durchgänge müssen jeweils gleichzeitig begonnen werden.
Absatz 14) gilt sinngemäß
15) Während eines Spieles darf ein Doppelpaar nur jeweils von einer Person betreut (gecoacht) werden.